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Öffnung der Tennisanlagen ab 01. März 2021 in Aussicht gestellt
Das Präsidium des Tennisverbandes Schleswig-Holstein begrüßt die Absichtserklärung der Landesregierung, zum 1. März „Sportstätten im Freien und in der Halle wieder (zu) öffnen“. Dies erklärte Verbandspräsident Dr. Frank Intert nach einer Videokonferenz des Präsidiums am gestrigen Mittwoch, 17. Februar. Wörtlich heißt es in der Absichtserklärung der Regierung weiter: „Beim gemeinsamen Sport gelten jedoch weiterhin die bestehenden Kontaktbeschränkungen. Demnach dürfen nur die Mitglieder eines Haushalts gemeinsam oder mit einer weiteren Person Sport treiben“.
Corona-Verordnung
Die neuste Verordnung des Landes Schleswig-Holstein § 11 Abs. 2 gültig bis zum 28.02.2021 bedingt die Schließung der Tennisanlage.
Aus diesem Grund bleibt unsere Tennisanlage in dieser Zeit geschlossen.
Bleibt gesund
Euer Vorstand